Schiedsverfahren unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht grundlegend von staatlichen Gerichtsverfahren. Nicht zuletzt aufgrund des Einflusses des anglo-amerikanischen Rechtskreises auf Schiedsverfahren gibt es eine Reihe von Begriffen, die dem staatlichen österreichischen Gerichtsverfahren fremd sind und daher in der Folge kurz erläutert werden.

