vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Säumnis

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesDeixler-Hübner/MeisingerMai 2023

Säumnis liegt vor, wenn bestimmte Prozesshandlungen nicht, oder nicht wirksam vorgenommen werden. Es ist zwischen Säumnis durch das Gericht und Säumnis durch die Parteien zu unterscheiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte