Säumnis liegt vor, wenn bestimmte Prozesshandlungen nicht, oder nicht wirksam vorgenommen werden. Es ist zwischen Säumnis durch das Gericht und Säumnis durch die Parteien zu unterscheiden.
Säumnis liegt vor, wenn bestimmte Prozesshandlungen nicht, oder nicht wirksam vorgenommen werden. Es ist zwischen Säumnis durch das Gericht und Säumnis durch die Parteien zu unterscheiden.