vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zeugenvernehmung

ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenDeixler-Hübner/MeisingerApril 2023

Zeugen sind von den Parteien verschiedene Personen, die über die von ihnen unmittelbar wahrgenommenen Tatsachen aussagen sollen, um den (entscheidungsrelevanten) Sachverhalt zu ermitteln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte