vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbringung

StrafrechtStrafen, Verfall und vorbeugende MaßnahmenKroschlMärz 2024

Die Bestimmungen zu freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen (§§ 21 ff StGB, §§ 429 ff StPO) dienen dem Schutz der Gesellschaft vor der oftmals besonderen Gefährlichkeit psychisch kranker, suchtkranker und gewohnheitsmäßiger Rechtsbrecher, der mit dem Schuldstrafrecht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen werden kann. Das österreichische Strafrecht sieht daher ein nebeneinander bestehendes System von Strafen und vorbeugenden Maßnahmen vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte