Nach dem im StGB herrschenden Tagessatzsystem werden vom Gericht verhängte Geldstrafen in Tagessätzen bemessen. Die Festsetzung der Anzahl der Tagessätze und der Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach unterschiedlichen Parametern. Die sich daraus ergebende Geldstrafe soll für den verurteilten Rechtsbrecher eine fühlbare Herabsetzung des Lebensstandards bedeuten. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Rahmen der Bemessung des Tagessatzes kann jedoch nicht jede Art von Einkommen und Vermögen herangezogen werden.