vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verlassenschaftsverfahren

ErbrechtVerlassenschaftsverfahrenDeixler-HübnerApril 2023

Das Verlassenschaftsverfahren ist ein förmliches Verfahren, welches überwiegend von einem Notar als Gerichtskommissär nach den Regeln des Außerstreitgesetzes durchgeführt wird. Es regelt die Abwicklung des ruhenden Nachlasses (bestehendes Vermögen) nach dem Tod einer natürlichen Person.

Lexis 360®

Zu Recht voraus.

Melden Sie sich an, um den gesamten Inhalt zu lesen.

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!

AnmeldenJetzt testen!

Stichworte