vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überlassung an Zahlungs statt

ErbrechtVerlassenschaftsverfahrenDeixler-HübnerApril 2023

Um ein Verlassenschaftsinsolvenzverfahren zu vermeiden, können die Aktiva einer überschuldeten Verlassenschaft an die Gläubiger im Zuge einer Überlassung an Zahlungs statt verteilt werden.

Einleitung

§ 154 Abs 1 AußStrG sieht vor, dass die Verlassenschaftsaktiva auf Antrag den Gläubigern an Zahlungs statt zu überlassen sind, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte