Die Punktation nach § 885 ABGB dient dazu, konzeptartige Verhandlungsergebnisse rechtlich verbindlich zu fixieren. Die Details sollen später nach dem Parteiwillen im eigentlichen Vertrag geregelt werden. In der Punktation sind die essentialia negotii bereits enthalten und es besteht Einigkeit darüber. Die Bestimmung des § 885 ABGB regelt die formalen Vorausetzungen, insbesondere die Schriftlichkeit und die Bindungswirkung. Im Gegensatz zum Vorvertrag kann bei einer Punktation unmittelbar auf die vereinbarte Leistung geklagt werden.