Ein Verwahrungsvertrag entsteht nicht schon mit der Einigung, eine fremde Sache in seine Obsorge (bzw Obhut) zu übernehmen, sondern erst mit der tatsächlichen Übergabe der Sache (Realvertrag).
Ein Verwahrungsvertrag entsteht nicht schon mit der Einigung, eine fremde Sache in seine Obsorge (bzw Obhut) zu übernehmen, sondern erst mit der tatsächlichen Übergabe der Sache (Realvertrag).