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Verwahrungsvertrag

SchuldrechtVerträgeSteinerSeptember 2024

Ein Verwahrungsvertrag entsteht nicht schon mit der Einigung, eine fremde Sache in seine Obsorge (bzw Obhut) zu übernehmen, sondern erst mit der tatsächlichen Übergabe der Sache (Realvertrag).

Einleitung

Ein Verwahrungsvertrag setzt (nicht nur) die einverständliche Übergabe und Übernahme einer Sache in die Obsorge des Verwahrers voraus (übereinstimmender Wille).111 Ob 61/15z = iFamZ 2015/195.

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