vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertrag zugunsten Dritter

SchuldrechtVerträgeStegner/MerzoFebruar 2024

Im Vertrag zugunsten Dritter (VzD) verpflichtet sich der Schuldner (Versprechender) gegenüber dem Gläubiger (Versprechensempfänger) zur Leistung an einen bestimmten oder bestimmbaren Dritten (Begünstigten). Ob der Dritte neben dem Versprechensempfänger auch einen eigenen Anspruch gegen den Versprechenden auf Leistung erwirbt (echter VzD) oder nicht (unechter VzD), muss mangels eindeutiger Vereinbarung zwischen Versprechendem und Versprechensempfänger durch Auslegung geklärt werden (Zweifelsregel in § 881 Abs 2 ABGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte