Gutscheine erfreuen sich bei Unternehmern als Absatz- und Marketingform und bei Konsumenten insbesondere als Geschenkmöglichkeit großer Beliebtheit. Je nach Ausgestaltung können Gutscheine auf eine bestimmte Leistung oder eine Ware (Warengutschein) oder einen bestimmten Leistungs- oder Warenwert (Wertgutschein) lauten. Ganz allgemein sind bei der Ausstellung von Gutscheinen die Grundsätze der Gestaltung von AGB sowie das Lauterkeitsrecht (UWG) zu beachten.