Die Holschuld ist eine der drei Arten der Schuld (daneben noch Schickschuld und Bringschuld). Mit der Art der Schuld werden der Erfüllungsort und die geschuldete Aktivität umschrieben. Bei der Holschuld ist Erfüllungsort der Wohnsitz bzw die Niederlassung des Schuldners. Die geschuldete Leistung muss dort bei Fälligkeit bereitgehalten werden.