Der Pflichtteilsanspruch schränkt die Testierfreiheit des Verstorbenen ein. Er ist ein obligatorischer Geldanspruch (§ 761 ABGB) der Nachkommen des Verstorbenen sowie seines überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners (§§ 757, 758 ABGB) in der Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs (§ 759 ABGB).