Die Redlichkeit ist ein selbstständiges Erfordernis des Ersitzungsbesitzes, welcher im Fall seines ununterbrochenen Fortbestehens während der gesamten vom Gesetz bestimmten Zeit zum originären Erwerb des ausgeübten Rechts führt. Redlicher Besitzer ist, wer die Sache, die er besitzt, aus wahrscheinlichen Gründen für die seinige hält, wer also von der Rechtmäßigkeit seines eigenen Besitzes überzeugt ist.