Ersitzung ist der originäre Erwerb eines Rechts durch qualifizierten, also jedenfalls redlichen und echten Besitz während der vom Gesetz bestimmten Zeit. Erworben wird das Recht, das inhaltlich dem ausgeübten Besitz entspricht. Dabei kann die Ersitzung zur „Rechtsübertragung“ führen, wenn mit dem Rechtserwerb des Ersitzenden der Rechtsverlust des Ersitzungsgegners verbunden ist, oder auch ein „neues Recht“ begründen. Durch die Heranführung der Rechtslage an die durch lange Zeit bestehende abweichende Sachlage dient das Rechtsinstitut der Ersitzung insb der Rechtssicherheit.