Beweise können nicht bloß unmittelbar, sondern auch mittelbar erbracht werden. Dabei sind die Begriffe Indizien- und Anscheinsbeweis sowie deren Unterscheidung von wesentlicher Bedeutung. Letztlich sind diese beiden Möglichkeiten in beweisrechtlich problematischen Fällen oftmals die letzte Möglichkeit, noch einen Prozesssieg erringen zu können.