vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung - Bereicherung

SchuldrechtBereicherungMerzOktober 2024

Bereicherungsansprüche unterliegen grundsätzlich der Regelverjährungsfrist von 30 Jahren. Die Rechtsprechung anerkennt in letzter Zeit jedoch vermehrt (praktisch wichtige) Ausnahmen von diesem Grundsatz: So verjähren etwa zu Unrecht eingehobene periodisch wiederkehrende Zahlungen (wie zB rechtsgrundlos bezahlte Zinsen) bereits innerhalb von drei Jahren. Auch Kondiktionsansprüche aus einem ungültigen, sonst aber § 1486 ABGB unterliegenden Rechtsgeschäft fallen unter die kurze dreijährige Frist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte