vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eisenbahnhaftpflicht

SchadenersatzBesondere HaftungsfälleMerzOktober 2024

Wenn ein Schaden durch den Betrieb einer Eisenbahn verursacht wird, haftet der Betriebsunternehmer unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Die Haftung nach dem EKHG stellt nämlich eine Gefährdungshaftung dar, von der sich der Betriebsunternehmer nur durch den Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses befreien kann. Als Eisenbahnen iSd EKHG gelten dabei nicht nur klassische Eisenbahnen, sondern auch Straßenbahnen, U-Bahnen und Seilbahnen wie zB Sessellifte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte