Das von der Rechtsordnung an mehreren Stellen geschützte absolute Recht der Ehre steht in einem gewissen Spannungsverhältnis mit der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit. Im nachfolgenden Lexis Briefing wird dargestellt, wer unter welchen Voraussetzungen bei einer Ehrenbeleidigung welche Ansprüche gegen wen geltend machen kann.
Einleitung
§ 1330 ABGB regelt in