Die Paragraphen §§ 96–98 StGB regeln den Schwangerschaftsabbruch. Umgangssprachlich ist diese Thematik auch als „Abtreibung“ bekannt.
Die Paragraphen §§ 96–98 StGB regeln den Schwangerschaftsabbruch. Umgangssprachlich ist diese Thematik auch als „Abtreibung“ bekannt.