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Völkermord

StrafrechtStrafbare Handlungen gegen Leib und LebenKutleshiJänner 2025

Völkermord ist ein Delikt im 25. Abschnitt des StGB. § 321 Abs 1 StGB pönalisiert die Begehung des Völkermords, Abs 2 die Verabredung zur Begehung.

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