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Sozialbetrugsdelikte – Überblick

StrafrechtStrafbare Handlungen gegen fremdes VermögenEichblattFebruar 2026

Mit den Sozialbetrugsdelikten (§§ 153c–153e StGB) soll der Nichtentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen bzw Zuschlägen zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie der illegalen Erwerbstätigkeit vorgebeugt werden. In erster Linie dienen die Sozialbetrugsdelikte damit dem Schutz der Vermögensinteressen der Sozialversicherung.

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