Die Untreue zählt zu den Vorsatzdelikten. Sie setzt voraus, dass jemand über fremdes Vermögen verfügen oder einen andern verpflichten darf und diese Befugnis wissentlich missbraucht, um den anderen am Vermögen zu schädigen.
Die Untreue zählt zu den Vorsatzdelikten. Sie setzt voraus, dass jemand über fremdes Vermögen verfügen oder einen andern verpflichten darf und diese Befugnis wissentlich missbraucht, um den anderen am Vermögen zu schädigen.