Veränderungen am Grundbuchskörper durch Zu- und Abschreibungen werden in der zweiten Abteilung des Gutsbestandsblatts in der jeweiligen Grundbuchseinlage eingetragen.
Veränderungen am Grundbuchskörper durch Zu- und Abschreibungen werden in der zweiten Abteilung des Gutsbestandsblatts in der jeweiligen Grundbuchseinlage eingetragen.