Privaturkunden, aufgrund deren eine Einverleibung im Grundbuch stattfinden soll, müssen eine Aufsandungserklärung enthalten. Dabei handelt es sich um die (nochmalige) ausdrückliche Erklärung desjenigen, dessen Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder auf eine andere Person übertragen werden soll, dass er in die Einverleibung einwilligt.