Das Baurecht ist das zeitlich begrenzte dingliche Recht, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu errichten und/oder zu haben. Während der Dauer des Baurechts steht das Eigentum am Bauwerk dem Bauberechtigten zu. Das Baurecht stellt damit eine Ausnahme vom sachenrechtlichen Grundprinzip „superficies solo cedit“ dar, wonach das Eigentum am Grund grundsätzlich mit dem am Gebäude zusammenfällt.