Das gesamte Bundesgebiet ist in einem Plan, in dem alle vorhandenen Grundstücke erfasst sind, zur Veranschaulichung dargestellt. Dieser Plan wird als Kataster bezeichnet. Man unterscheidet zwischen Grundsteuerkataster und Grenzkataster. Eintragungen im Grenzkataster sind verbindlich und schließen die Möglichkeit einer Ersitzung aus.
Der Kataster wird von den Vermessungsämtern geführt.