vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Hauptverhandlung

StrafrechtHauptverhandlungKroschlMärz 2024

Die Hauptverhandlung ist Teil des Hauptverfahrens, das neben dem Ermittlungsverfahren das Kernstück des Strafverfahrens darstellt. Die Hauptverhandlung unterliegt den Grundsätzen der Unmittelbarkeit, Mündlichkeit und Öffentlichkeit. In ihr wird über den durch die Anklage vorgegebenen Gegenstand des Verfahrens verhandelt und das Beweisverfahren abgeführt. Sie beginnt mit dem Aufruf der Sache (§ 239 StPO) durch den vorsitzenden Richter und endet mit der Urteilsverkündung samt Rechtsmittelbelehrung (§§ 257 ff StPO).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte