Das Disziplinarrecht ist Teil des beruflichen Alltags des Rechtsanwaltes und des Rechtsanwaltsanwärters. Der in jedem Bundesland eingerichteten Rechtsanwaltskammer obliegt die Überwachung der Pflichten ihrer Mitglieder. Die Grundtatbestände des Disziplinarrechtes sind die Berufspflichtverletzung und die Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes. Der Disziplinarrat (DR) ist zur Verfolgung von Disziplinarvergehen ausschließlich zuständig. Ein Verstoß gegen das Disziplinarrecht kann neben Geldbußen auch die Streichung von der Liste der Rechtsanwälte zur Folge haben.