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Clouds in Rechtsanwaltskanzleien

Anwaltliches BerufsrechtGrundbegriffeBaumgartner/GutbrunnerJuli 2024

Der Einsatz von Clouds ist ohne gesonderte Einwilligung von Klient:innen zulässig, wenn die in § 40 Abs 3 RL-BA verankerten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme externer Dienstleister erfüllt sind. Nationale wie internationale Richtlinien können zur Beurteilung der Datensicherheit herangezogen werden.

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