Die vertragliche Preisgestaltung beim Werkvertrag kann durch Pauschalpreis, Einheitspreis oder Regiepreis erfolgen. Bei einem Werkvertrag mit Pauschalpreis wird idR nur die Entgelthöhe für das gesamte Werk vereinbart, aber keine detaillierte Kostenaufstellung zugrunde gelegt. Ein Pauschalpreis kann dabei durch einen fixen Betrag oder auch durch ein Höchstlimit festgelegt werden. Dennoch sind auch untypische Pauschalpreisvereinbarungen möglich, die auf Basis eines Leistungsverzeichnisses abgeschlossen werden.