Der Partnervermittlungsvertrag ist ein atypischer Werkvertrag, der üblicherweise folgenden Inhalt aufweist: Ein Vermittler verspricht gegen Entgelt, dass er seine Klienten durch bestimmte Hilfestellungen bei der privaten Partnersuche unterstützen wird. Vertragsspezifische Besonderheiten ergeben sich insb in Hinblick auf gewerbliches Standesrecht, die Vereinbarkeit mit den guten Sitten sowie das Leistungsstörungsrecht.