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Option

SchuldrechtAllgemeinesRichterFebruar 2023

Die Option stellt einen Vertrag dar, durch den eine Partei das Recht erhält, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Die Option gewährt ein Gestaltungsrecht und räumt – anders als der Vorvertrag – nicht bloß ein Recht auf Abschluss eines Hauptvertrags ein. Ihre Ausübung begründet schon unmittelbar die vertraglichen Pflichten. Die Bestimmungen des § 936 ABGB sind (mit Einschränkungen) analog anzuwenden.

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