Das echte (konstitutive) Anerkenntnis ist ein Feststellungsvertrag, mit dem ein Streit oder Zweifel über den Bestand oder den Umfang eines Rechts durch einseitiges Nachgeben des Schuldners bereinigt wird. Wie ein Vergleich wirkt ein konstitutives Anerkenntnis rechtsgestaltend und schafft einen neuen, selbstständigen Verpflichtungsgrund. Es kann sich auch nur auf einen Teil der Forderung beziehen, nur auf den Grund oder nur auf die Höhe.