vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mitverschulden

SchadenersatzAllgemeinesFialaJänner 2024

In der Schadenersatzpraxis spielt die Regelung des Mitverschuldens (§ 1304 ABGB) eine wichtige Rolle. Mitverschulden liegt vor, wenn nicht nur der Schädiger, sondern auch der Geschädigte eine Bedingung für den Schadenseintritt gesetzt hat. Das eigene Verschulden des Geschädigten wird dann verhältnismäßig berücksichtigt. Er muss somit einen Teil des Schadens selbst tragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte