Mit dem Suchtmittelgesetz werden verbotene Handlungsweisen im Zusammenhang mit Suchtmitteln pönalisiert. Der Begriff „Suchtmittel“ unterteilt sich zudem in weitere Unterarten, weshalb es bei jedem Sachverhalt von immanenter Bedeutung ist, zu verstehen, mit welchem Stoff bzw welcher Zubereitung man es zu tun hat, um so die weiterführende Anwendbarkeit der Bestimmungen des SMG überprüfen zu können. Logischerweise steht die Definition, welche Stoffe als Suchtmittel und somit Tatobjekte des SMG in Betracht kommen, am Anfang des Gesetzestextes. Dieses Briefing soll hierüber aufklären.

