Das österreichische Suchtmittelstrafrecht ist geprägt vom Grundsatz „Therapie statt Strafe“. Dieser stellt den Grundpfeiler der drogenpolitischen Zielsetzungen im Bereich der Justiz dar, die darin bestehen, die Drogensucht und Suchtmittelkriminalität durch eine Kombination kriminalpolitischer, gesundheitspolitischer und sozialpolitischer Maßnahmen zu bekämpfen. Kernstück des Grundsatzes „Therapie statt Strafe“ ist neben den gesundheitsbezogenen Maßnahmen nach §§ 11 ff SMG als Schnittstelle zwischen Gesundheit und Justiz die Diversion nach den §§ 35 ff SMG.