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Eigenbedarf

Miet- und WohnrechtMieteGottardisApril 2026

Beim Eigenbedarf handelt sich um – im Gesetz speziell geregelte – Kündigungstatbestände, die in § 30 Abs 2 Z 8–9 MRG geregelt sind. Der Vermieter ist nach diesen Bestimmungen unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, das Bestandverhältnis vorzeitig aufzulösen, wenn ein dringender Notstand des Vermieters bzw seiner nahen Angehörigen besteht.

​​Einleitung

Die Eigenbedarfskündigungen nach den § 30 Abs 2 Z 8–9 MRG haben sowohl im Teil- als auch im Vollanwendungsbereich des MRG Geltung.

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