Das MRG unterscheidet zwischen Wohnungsmiete und Geschäftsraummiete. Bei der Abgrenzung kommt es auf das Überwiegen von Wohnzweck oder Geschäftszweck an. Zum erhöhten Schutz der Wohnungsmieter sieht das Gesetz einige spezielle Regelungen vor.
Das MRG unterscheidet zwischen Wohnungsmiete und Geschäftsraummiete. Bei der Abgrenzung kommt es auf das Überwiegen von Wohnzweck oder Geschäftszweck an. Zum erhöhten Schutz der Wohnungsmieter sieht das Gesetz einige spezielle Regelungen vor.