vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Durchsetzung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten

Miet- und WohnrechtMieteGottardisApril 2026

Tritt der Fall ein, dass der Vermieter durchzuführende Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten unterlässt, so hat ihm das Gericht oder die Gemeinde die Vornahme der Arbeiten gem § 6 MRG binnen angemessener, ein Jahr nicht übersteigender Frist aufzutragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte