DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342122-212
Thomas FRENKENBERGER/Bence Péter KOMÁR *
I. Einleitung
2023 war ein weiteres ereignisreiches Jahr in Bezug auf die Rsp zu Steuervorbescheiden. Die Europäische Kommission musste zwei Niederlagen vor dem EuGH einstecken. In der Rs Engie 1 entschied der EuGH, dass die Vorabbescheide iZm zwei Umstrukturierungen trotz einer Doppelnichtbesteuerung nicht als selektive Beihilfe anzusehen sind. In der Rs Amazon 2 bestätigte der EuGH den schon im Vorjahr in der Rs Fiat 3 eingegangen Weg, wonach nicht fremdvergleichskonforme Steuervorbescheide nicht automatisch als Beihilfen anzusehen sind.
