DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342122-103
Thomas JAEGER/Birgit HASLINGER/Isabel DARGATZ/Julia Melanie SCHIESTL
I. Laufende und beendete Kommissionsverfahren
1. Mit EUR 1,5 Mrd ausgestattete französische Regelung zur Verbesserung des Schutzes bei Insolvenz von Reiseveranstaltern1
Hintergrund: Frankreich hat einen mit EUR 1,5 Mrd ausgestatteten staatlichen Garantiefonds bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Dieser Fonds soll Versicherer und andere Garantiegeber im Falle der Insolvenz von Reiseveranstaltern absichern. Ziel der Regelung ist es, eine Insolvenzversicherung zu gewährleisten, welche ausreicht, um einerseits Reisenden sämtliche Zahlungen für Dienstleistungen zu erstatten, die aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht wurden, und andererseits erforderlichenfalls die Rückbeförderung der Reisenden zu finanzieren. Ein solcher Schutz ist nach der Pauschalreiserichtlinie2 vorgeschrieben. Im Rahmen der Regelung werden die Versicherer 75 % ihrer Prämien an den Garantiefonds weitergeben, der wiederum 75 % der potenziellen Verluste bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 1,5 Mrd decken wird. Darüber hinaus erhalten die Versicherer einen Betriebskostenausgleich für die Bereitstellung des Insolvenzschutzes. Die Maßnahme soll allen Versicherern und anderen Garantiegebern offenstehen, die Reiseveranstaltern Insolvenzschutz bieten. Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Versicherer und anderen Garantiegeber in Frankreich über eine Zulassung für ihre Tätigkeiten verfügen und Reiseveranstaltern, die bei der Agentur für die touristische Entwicklung Frankreichs registriert sind, Insolvenzschutz bieten. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2023 laufen.
