vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Allgemeine Wirtschaftsförderung und Sektorbeihilfen (Jaeger/Haslinger/Dargatz/Schiestl)

Jaeger/Haslinger/Dargatz/Schiestl1. AuflFebruar 2024

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708342122-103

Thomas JAEGER/Birgit HASLINGER/Isabel DARGATZ/Julia Melanie SCHIESTL

I. Laufende und beendete Kommissionsverfahren

1. Mit EUR 1,5 Mrd ausgestattete französische Regelung zur Verbesserung des Schutzes bei Insolvenz von Reiseveranstaltern11Vgl zum Folgenden IP/23/592 v 06.02.2023.

Hintergrund: Frankreich hat einen mit EUR 1,5 Mrd ausgestatteten staatlichen Garantiefonds bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Dieser Fonds soll Versicherer und andere Garantiegeber im Falle der Insolvenz von Reiseveranstaltern absichern. Ziel der Regelung ist es, eine Insolvenzversicherung zu gewährleisten, welche ausreicht, um einerseits Reisenden sämtliche Zahlungen für Dienstleistungen zu erstatten, die aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht wurden, und andererseits erforderlichenfalls die Rückbeförderung der Reisenden zu finanzieren. Ein solcher Schutz ist nach der Pauschalreiserichtlinie22Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates, ABl 2015 L 326, 1. vorgeschrieben. Im Rahmen der Regelung werden die Versicherer 75 % ihrer Prämien an den Garantiefonds weitergeben, der wiederum 75 % der potenziellen Verluste bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 1,5 Mrd decken wird. Darüber hinaus erhalten die Versicherer einen Betriebskostenausgleich für die Bereitstellung des Insolvenzschutzes. Die Maßnahme soll allen Versicherern und anderen Garantiegebern offenstehen, die Reiseveranstaltern Insolvenzschutz bieten. Um die Regelung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Versicherer und anderen Garantiegeber in Frankreich über eine Zulassung für ihre Tätigkeiten verfügen und Reiseveranstaltern, die bei der Agentur für die touristische Entwicklung Frankreichs registriert sind, Insolvenzschutz bieten. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2023 laufen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!