11.2.1 Umfang
Der AN leistet Gewähr, dass seine Leistungen die im Vertrag bedungenen oder gewöhnlich voraus gesetzten Eigenschaften haben, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entsprechen und dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Vereinbarung gemäß verwendet werden können.
11.2.2 Einschränkung
11.2.2.1 Ist ein Mangel auf vom AG
