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11.1 Gefahrtragung und Kostentragung (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

11.1.1 Gefahrtragung

Hinsichtlich der Gefahrtragung für die vertraglichen Leistungen gelten, unbeschadet der in 11.3.3 getroffenen Sonderregelungen, nachstehende Bestimmungen:

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