8.4.1 Fälligkeiten
8.4.1.1 Abschlagsrechnungen und Regierechnungen sind 30 Tage nach Eingang der Rechnung fällig.
8.4.1.2 Die Zahlungsfrist für Schluss- oder Teilschlussrechnungen beträgt 60 Tage nach Eingang der Rechnung. Bei einer Auftragssumme bis 100.000,00 Euro beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage.
