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ÖNORM B 2110:2023, Wenusch
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8.3 Rechnungslegung (Wenusch)
Wenusch
3. Aufl
September 2024
Inhalt
A. Zivilrecht
B. Steuerrecht
8.3.1 Allgemeines
8.3.2 Abschlagszahlungen, Abschlagsrechnungen, Zahlungsplan
8.3.3 Regierechnungen
8.3.4 Schlussrechnung
8.3.5 Teilschlussrechnungen
8.3.6 Vorlage von Rechnungen
8.3.7 Mangelhafte Rechnungslegung
8.3.8 Verzug bei Rechnungslegung
A. Zivilrecht
Wenusch
in
Wenusch
(Hrsg), ÖNORM B 2110:2023
3
(2024) 8.3 Rechnungslegung Rz 8/116
8/116
Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer „Abrechnung“ (Aufstellung von Leistungen) und einer Zahlungsaufforderung.
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