Wird die vorliegende ÖNORM einem Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG zugrunde gelegt, sind jene Bestimmungen zu beachten, die als HINWEIS VERBRAUCHERGESCHÄFTE den einzelnen Abschnitten dieser ÖNORM zugeordnet sind.
Bis darauf, dass „KSCHG“ durch „VERBRAUCHERGESCHÄFTE den“ ersetzt wurde, unverändert zur Ausgabe 2013. Seite 258
