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E.5 Die tatsächlichen Ziele der ÖNORM B 2110 und deren Adressaten (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

G/487
Der allgemeine Zweck der ÖNORM B 2110 ist – wie bei jedem kodifizierten Standard – die Vereinheitlichung, doch ist dies nicht Selbstzweck. Vielmehr soll die Norm sachgerecht und ausgewogen sein, um eine „faire“ Regelung der zu regelnden Materie zu erreichen.

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