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E.6 Grundkonzept der ÖNORM B 2110 (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

E.6.a Fairness bei Unvorhergesehenem

G/497
In der Baubranche sind Überraschungen alltäglich. Dies weil Bauvorhaben oft längere Zeit in Anspruch nehmen und unter freiem Himmel (bzw auf unbekanntem Untergrund) ausgeführt werden müssen. Außerdem verbietet der Umstand, dass umfangreiche Vorarbeiten zur Erforschung der Umwelt das Werk an sich nicht billiger machen, dafür aber nicht unerhebliche Kosten („unproduktiver“ Aufwand) verursachen können, eine Planung bis ins letzte Detail vor dem Vertragsabschluss (die Kosten der Vorarbeiten muss in einem gerechtfertigten Verhältnis zu den Kosten stehen, die bei Eintritt von Unvorhergesehenem entstehen können, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit ins Kalkül zu ziehen ist).

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