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D.7 Der „Kalkulationsirrtum“ des Werkunternehmers beim Bauwerkvertrag (Wenusch)

Wenusch3. AuflSeptember 2024

G/434
In Zusammenhang mit Bauwerkverträgen wird häufig der Begriff „Kalkulationsirrtum“ genannt, ohne dass klar sein dürfte, was damit gemeint ist: „die österreichische Dogmatik zum Kalkulations irrtum [ist] noch höchst unklar, zumindest sehr unscharf322322 Kerschner, Vergütungsaufwand wegen Mehraufwands beim Werkvertrag, FS Welser S 450.. Immerhin klar sein dürfte, dass es sich dabei um einen Irrtum des WU („AN“) handelt.

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