In Zusammenhang mit Bauwerkverträgen wird häufig der Begriff „Kalkulationsirrtum“ genannt, ohne dass klar sein dürfte, was damit gemeint ist: „die österreichische Dogmatik zum Kalkulations irrtum [ist] noch höchst unklar, zumindest sehr unscharf “322. Immerhin klar sein dürfte, dass es sich dabei um einen Irrtum des WU („AN“) handelt.
